Noch nie war Spaniens Justiz so im internationalen Blickfeld. Der wohl bekannteste spanische Untersuchungsrichter, Baltasar Garzón, steht selber unter Verdacht. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Anklage des Anwalts, dessen steile internationale Karriere auf dem erfolgreichen Kampf gegen Verbrechen von Diktaturen, Korruption und Terrorismus basiert. Vorgeworfen wird ihm, dass bei seiner Untersuchung gegen Korruption im eigenen Land und der Verbrechen der Franco-Diktatur gegen Gesetze verstossen hat, dass seine Prozedur fehlerhaft war.
Dabei wird nicht nur die Geschichte diskutiert, sondern auch die Justiz, die in Spanien nie unabhängig war. Schon immer wurde dies auch von den Spaniern selber kritisiert, aber erst medienwirksame Fälle wie der Garzóns und die Propagandamaschinerie dahinter haben auch das Ausland aufhorchen lassen.
Der Berufstand des Anwalts und Richters hat in Spanien aufgrund des Prozesses gegen Garzón enorm an Prestige verloren. Denn die Unabhängigkeit der Gesetzeshüter, auch derer die jetzt Garzón in der Zange haben, ist mehr als zweifelhaft. Viele von ihnen kommen noch aus der Diktatur. Die spanische Verfassung wurde 1978 verabschiedet, die Demokratie ist damit noch jung. Der Justiz-Apparat wurde nie von den Franco-Anhängern gesäubert. Die Vergangenheit wurde nie verarbeitet. Dabei sind die lahmende Justiz und die spanische Verfassung immer wieder Thema innenpolitischer Auseinandersetzungen, nicht erst seit dem “Fall Garzón”. Auch zwischen den autonomen Regionen und der Madrider Regierung gibt es immer wieder Kompetenzstreitigkeiten in Rechtsangelegenheiten. Streitpunkt sind bei der Verfassung meist die föderalen Kompetenzen und damit die Rechtsgültigkeit der im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch jungen Verfassung für das ganze Territorialgebiet. In den vergangenen Monaten ging es bei der Diskussion vor allem um die finanzielle Abhängigkeit von der nationalen Regierung und deren Verantwortung, aufgrund der angespannten Finanzlage vieler Regionalkassen in die Haushaltskompetenzen der 17 autonomen Regionen einzugreifen.
Die letztendlichen Hüter der Verfassung sind in Spanien die theoretisch vom Staat unabhängigen Richter und nicht die Parteien. Angesichts des zunehmenden Demokratiebewusstsein der spanischen Bürger wächst die Bedeutung der „Carta Magna,“ das spanische Grundgesetz, das ebenfalls seit 1978 gültig ist. Damit gewinnen auch die in dem Tribunal Constitucional sitzenden zwölf Richter, die vom König auf Vorschlag der Regierung und der Kammern ernannt werden, an Bedeutung.
Vier der Richter werden vom Senat, vier vom Parlament, zwei von der Regierung sowie zwei vom Justiz-Beirat der Regierung (Consejo General del Poder Judicial) ausgewählt. Ernannt werden kann jeder spanischer Bürger, der Richter, Staatsanwalt, Universitätsprofessor, Staats-Beamter oder Rechtsanwalt ist und mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung nachweisen kann. Die Amtszeit ist auf neun Jahre befristet. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu-ernannt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Der Präsident wird in geheimer Abstimmung von den Mitgliedern des Verfassungsgerichts gewählt und dem König zur Ernennung vorgeschlagen. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre.
Wann greifen die Verfassungsrichter ein..
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bei Verstössen gegen die Carta Magna
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bei Konflikten mit verfassungsgebenden Gesetzen
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bei Konflikten um die rechtlichen Kompetenzen zwischen dem Staat und den zwanzig autonomen spanischen Regionen
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bei Autonomie-Konflikten auf lokaler Ebene
mehr Infos dazu unter: www.tribunalconstitucional.es

Martina Schmieder


